Wenn wir gerade beim Zitieren sind: Was ist mit Musik-Titeln?

Hallihallo,

mich beschäftigt schon sehr lange die Frage, ob es erlaubt ist, vor einem Kapitel einen Musik-Titel zu zitieren. Denn ich stelle jedes Kapitel meines Romans unter den Stern eines bekannten Hits.

Es gibt immer eine Überschrift in fetten Lettern, danach einen Musik-Titel in Italic (z.B. Smoke on the Water (Deep Purple)) und im nächsten Absatz beginnt dann der eigentliche Text.

Darf ich das? Oder muss ich erst jeden Songwriter/Interpreten/was-auch-immer vorher fragen, ob ich ihn zitieren darf? Kann da die GEMA ein Wörtchen mitreden? Aber ich spiele ja nichts ab, sondern nenne nur den Titel …

Ich bin von meinen Test-Lesern schon oft gefragt worden, ob das erlaubt ist. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es verboten ist, solange ich auch die Gruppe/den Sänger/Interpreten angebe.
Was wisst Ihr darüber?

Eine Antwort wäre super :slight_smile:

Viele Grüße,
Vroni, die voll im Schreibfieber ist

Ohne Gewähr vertrete ich die Meinung, das ist erlaubt. Der § 51 des Urhebergesetzes regelt ja auch das Zitierrecht, wobei in deinem Fall nach meiner nichtjuristischen Meinung der Absatz 3 gilt, der sich auf musikalische Werke bezieht. Da hier nicht geklärt ist, ob die jeweilige Komposition oder der Liedtext gemeint ist, würde ich das auf sowohl als auch anwenden. Den §51 des Urhebergesetzes findest du HIER.
Der ist seiner erstaunlich einfachen Fassung eigentlich recht klar und eindeutig.

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Ich bin kein Anwalt und kann darf daher keine rechtliche Auskunft geben.
Allerdings bin ich der unprofessionellen Meinung, dass hier keineswegs das Urheberrecht ausschlaggebend ist. Titel fallen unter den Titelschutz (auch der von Autoren) unterliegen damit dem Markenrecht (siehe §5 MargenG](‘https://dejure.org/gesetze/MarkenG/5.html’)).
Ich würde im Zweifelsfall, und um Problemen aus dem Weg zu gehen, tatsächlich einen Medienanwalt (Schwerpunkt Urheberrecht) konsultieren. Hier wirst du Meinungen erhalten, aber keine davon wird belastbar sein.

Du irrst in diesen Fall sebastian. Titelschutz gilt nur dann, wenn du diesen Titel an en sprechender Stelle hast eintragen lassen. Das kostet. Gleiches gilt für das Markenrecht. Die Eintragung erfolgt beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Die prüfen zuvor noch, ob etwas (Name, Titel, allgemeine Bezeichnung) als Marke geschützt werden kann. Kostet übrigens 300 Euro.
Aber alles, was du als Künstler im weitesten Sinn veröffentlichst, einschließlich Musiktitel, Fotos, Romane, auch Artikel in Tageszeitungen und Magazinen, selbst ein Vortrag, den du irgendwo öffentlich hälst, fallen automatisch unters Urheberrecht. Weil du als Autor Urheber bist und ein Leben lang bleibst.

Das sehe ich anders.
[MarkgenG §5[/URL] sagt, dass es für Titel gilt; (‚http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-titelschutz-beantragen-warum-wo-und-zu-welchen-kosten/‘), aus dem ich die Notizen für das MarkenG habe, der kommt von der Selfpublisherbibel.

Sebastian, ich wiederhole mich: Markenschutz gilt nur, wenn er auch beantragt, genehmigt und eingetragen wurde. Das ist zuvor zu klären. Selbst wenn Titelschutz eingetragen ist, bedeutet es nicht, dass dieser Titelschutz auch für Deutschland eingetragen ist. Titel- und Markenschutz gelten nur auf Antrag und nach entsprechenden Eintragungen, die in der Regel zeitlich befristet sind. Bei Marken beträgt die Laufzeit zehn Jahre und müssen danach verlängert werden. Den Urheberschutz nach dem deutschen Urhebergesetz hast du automatisch als Urheber (Autor, Journalist, Fotograf, Designer, Maler, Bildhauer etc.
Auch in dem von dir verlinkten Beitrag zur Selbstpublisherbibel steht doch gleich am Anfang, dass man es schützen lassen kann. Das ist KEIN Automatimus.
Und auch dann gilt meines Erachtens das höhenwertige Recht des Urhebergesetzes, dass ein Zitierrecht vorsieht.
Aber einen Anwalt zu konsultieren ist immer gut.

Ich zitiere aus der Wikipedia:

[QUOTE]
Der Titelschutz hat seine gesetzliche Grundlage in Deutschland seit dem 1. Januar 1995 in § 5 und § 15 Markengesetz (MarkenG). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Tonträger, Buch, Zeitschrift,

Ich will mich jetzt nicht tiefer mit dem Thema befassen. Hier ist der §4 des Markengesetzes, der die Entstehung von Marken in Deutschland regelt:

Der Markenschutz entsteht

  1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
  2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
  3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

Danach liegen die Hürden etwas höher, als in deinem Zitat von Wikipedia erkennbar. Ud natürlich ist ein Titel mit Erscheinen geschützt. Und zwar in Deutschland nach dem Urheberrecht.

Ich hatte dazu vor einer Weile einen Blogbeitrag gelesen und in dem stand, dass das nicht so einfach ist.
Das ist zwar ein amerikanischer Blog aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland offener geregelt ist.

http://www.theladyinread.com/use-song-lyrics-novel/

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!

Das ist wirklich sehr schade :frowning: Entmutigt mich echt, zumal ich das ja eher als Werbung empfinde, wenn ich jeweils ein Kapitel unter einen Titel stelle. Oft passt es einfach supergut und der Titel sagt genau das Gleiche wie das Kapitel aus. Aber die Hürden sind mir definitiv zu hoch. Dann lasse ich sie lieber weg. Und einen (wahrscheinlich sehr teuren) Anwalt zu konsultieren, um zu erfahren, dass ich wahrscheinlich jede Menge Lizenzgebühren entrichten muss, ist vermutlich den Aufwand nicht wert (weil mehr als ein paar Bücher wohl sowieso nicht über den Ladentisch gehen bei Self-Publishing).
Ich hatte mich mal vor ein paar Jahren bei einem Verlag beworben (neben vielen anderen, die abgesagt hatten) und bekam als Antwort zurück, dass Drachen zu abgedroschen wären und ich das ändern sollte, dann könnte man über eine Veröffentlichung sprechen. Aber Drachen sind bei mir essentiell (sie sind in meinem Roman eine absolute Parallele zu einem Sachverhalt in der wirklichen Welt), sonst wird kein Stück draus. Und dann habe ich mich entschieden, lieber weiter in meinem Kämmerlein an der Geschichte zu stricken (und mit den Verlagen bin ich fertig).

Aber dass bei Musik-Titeln mit großer Wahrscheinlichkeit so viele Hürden zu nehmen sind, ist wirklich schade…

Liebe Grüße und nochmal herzlichen Dank für die informativen Antworten,
Vroni

Was die Verlage angeht: Man darf nicht vergessen, dass die natürlich bestimmte Ansprüche haben, die nicht unbedingt mit deinem Schreibtalent zu tun haben. Da sind die Themen gefragt, die sich gut verkaufen.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in Zeiten leben, in denen man einfach selbst veröffentlichen kann.

Was die Texte angeht, finde ich die Ausführungen von dem Anwalt, den ich oben verlinkt habe, sehr interessant. Man gibt auch irgendwie immer eine Wertung ab. Und vielleicht möchte der Inhaber des Titelschutes seinen Titel nicht in dem Thema sehen, das dein Buch vertritt.
Ich schreibe Geschichten, in denen die Gesellschaft nicht so gut weg kommt. Vielleicht würde ein Künstler, der eher fröhliche Musik macht, nicht so gerne seinen Titel für so etwas hergeben.

Okay, dieses Argument kann ich verstehen. Vielleicht will ja auch jemand allein mit dem Genre (Fantasy) nicht in Verbindung gebracht werden. Kenne genug Leute, die dieses Genre komplett ablehnen.
Ich lasse sie einfach weg (auch wenn es wehtut …)

Vielen Dank für dieses Thema und die Infos. Ich nenne in meinem aktuellen Projekt auch mehrere Songtitel. An einer Stelle lasse ich die Protas auch laut mitsingen und habe den Text, der gerade so gut auf ihre aktuelle Situation passt, zitiert. Hätte nicht im Traum gedacht, dass es damit Probleme geben könnte.
Mist!
Den Part werde ich dann wohl ändern.

Songtexte, da kann ich aus Erfahrung sprechen, sind noch einmal ein anderes Thema. Und keineswegs weniger komplex.

Ich kann mir nicht vorstellen, das zB Andreas Gabalier (ein österr. Schunkelsänger) rechtlich etwas dagegen tun kann, wenn ich einen Roman schreibe, in dem ein Verbrecher ein kleines Mädchen vergewaltigt und dabei sein Lieblingslied von Gabalier hört, und vielleicht sogar noch laut den Text mitsingt.

Einmal habe ich zur Sicherheit einen österreichischen Musiker kontaktiert, weil ich in einem Roman (Der Mitternachtsdom) einen Liedtext von ihm zu einem tragenden Teil der Handlung machte. Das ging übers Management von Hubert von Goisern und ich bekam die Bewilligung innerhalb einer Woche.

Das Voranstellen eines Musiktitels in Form seines Namens, zB “Smoke on the water” dürfte speziell dann kein Problem sein, wenn der Titel, das, was er transportiert, zu einem allgemeinen Gut der Popkultur wurde.

Songtexte zu zitieren bedarf der Genehmigung des Rechteinhabers, und zwar in jeder Länge.
Und einen Roman mit einem Songtitel zu betiteln höchstwahrscheinlich auch. (Also sowas wie: Der Thriller “Smoke on the water” von Roman Autor, XY-Verlag, 2018.)

Aber einen Satz wie “Froh, endlich zu Hause zu sein, schaltete Peter die Stereoanlage ein und legte ‘Highway to Hell’ von AC/DC auf.” würde ich jederzeit hinschreiben, ohne mir um Anwälte Sorgen zu machen.

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Hallo Zauberfrau,
Frag doch bei den Rechteinhabern einfach nach.
Wenn sie es erlauben, lasse es dir schriftlich geben und gut ist.
Im Zweifelsfalle einen anderen Liedtext suchen.
Bevor es am Ende teuer wird, weil auch ein Anwalt nur nach Wissen und Gewissen berät.
Sollte der Rechtsanwalt falsch liegen, ist das dein Problem und nicht seins.

Gruß Katja

vielleicht zitieren deswegen so viele Bücher so exotische Liedtexte … die anderen wollen alle dick Kohle :wink:

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Dean Koontz zitiert gern Gedichte, die es gar nicht gibt, sondern die er sich selber schreibt. (Sein Grund ist laut einem Interview, dass er nicht so lange suchen will, bis er ein passendes Gedicht findet.)

Könnte man sicher auch bei Songtexten machen. So anspruchsvoll sind die ja meistens nicht.

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Die Idee ist natürlich bezaubernd und verwirrenderweise hat auch Jorge Luis Borge gerne zu diesem Trick gegriffen, wenn er nicht gerade Buchtitel oder zusammengefasste Inhalte wirklich existierender Bücher einarbeitete. Besonders schmähtandelte er in seiner Erzählung: Tlön, Uqbar, Orbis Tertius, und das auf hohem Niveau.

Liebe Grüße,
Peter