Kauf des Papyrus mit einer Neuauflage finanzieren – eine Erfolgsgeschichte

Ich hatte Papyrus 2012 gekauft aber kaum verwendet. Erst 2014 kam ich auf die Idee, ein nicht mehr lieferbares Buch mit abgelaufenem Copyright neu herauszugeben. Hans Vaihingers „Die Philosophie des Als Ob“ wurde bei Amazon für über 90 € angeboten – und auch ab und zu verkauft.

Ich besorgte mir ein Buch von 1924, scannte es ein und konvertierte es mit einem OCR-Programm. Beim Korrigieren der Scanfehler war der Duden Korrektor natürlich eine große Hilfe – ohne ihn ist so ein Projekt kaum machbar.

Als ich heute bei CreateSpace nach langer Zeit mal wieder in die Verkaufsstatistik schaute, stellte ich fest: Es wurde seit 2014 genau 333 Mal gekauft. Der Ertrag summiert sich auf 1600 € – dabei sind die Verkäufe in England und USA nicht mitgerechnet.

Meine Investition in Papyrus Autor hat sich also gelohnt! Und als Nebeneffekt lernte ich dabei noch viele Details zur Formatierung eines umfangreichen Textes – mit ausführlichem Inhaltsverzeichnis, Index, Abbildungen, Fußnoten, lebende Kopfzeilen usw.

Wer noch mit dem Anschaffungspreis für das Programm hadert, der kann sich auf diese Art mit etwas Arbeitsaufwand den Kauf finanzieren – und die vielen Möglichkeiten von Papyrus am konkreten Beispiel kennenlernen.

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Hallo Alf147,
Das ist eine interessante Idee.
Meine Frage ist: Woher erhalte ich die Information, ob bei irgendeinem Buch das copyright abgelaufen ist?
LG Gerd

In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Nachzulesen im Urheberechtsgesetz §§64 - 69.

Manchmal ist es aber so, dass das Urheberrecht nach dem Tod eines Autors auf dessen Nachkommen übertragen wird. Dann erlischt es eben nicht 70 Jahre nach dessen Ableben. Ich wäre da vorsichtig.

Ben Vart + PeRo = Ich bin wieder am Anfang mit meiner Frage.:confused:

In dem du recherchierst, ob der Autor bereits 70 Jahre tot ist.

Natürlich wird das Nutzungsrecht vererbt. Das können die Erben während der 70 Jahren NACH dem Tod des Urhebers nutzen. Danach erlischt es. Punkt. Da ist sogar die Deutsche Gesetzgebung recht eindeutig (Siehe §64 Urhebergesetz).
Falls du PeRo allerdings darauf abhebst, dass Autorengemeinschaften (also zwei und mehr Autoren) ein Werk verfasst haben, dann beginnt meines Wissen die 70-Jahresfrist mit dem Tod des zuletzt verstorbenen Autors.

Korrekt. Bei obigem von @alf147 besorgtem Buch von 1924 - wir wissen den Autor ja nicht - könnte es aber sein, daß der Autor dieses mit z.B. 20 Jahren veröffentlicht hat. Gestorben ist er mit 90. Ergäbe also 1994, das Jahr seines Todes. Dann erben die Erben für 70 Jahre. Das Werk wäre also 2065 erst frei.

Ist übrigens Hans Vaihinger; wäre also mMn frei: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Philosophie_des_Als_Ob

In diesem speziellen Fall dürfte das Urheberrecht 2015 abgelaufen sein. Wobei die Fristen unterschiedlich sein können. Für wissenschaftliche Werke beträgt die Regelschutzfrist zum Beispiel nur 25 Jahre nach Veröffentlichung.
HIER ist eine Übersicht.

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Gut, dass ich mein Papyrus schon gekauft habe. :thumbsup:

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Wie sieht es aus, wenn es von einem Buch nach dem Tod des Autors (der Autorin) eine Neuauflage gibt, gilt dann immer noch die 70 Jahre Frist?
z.B. Autor 1930 getorben, Neuauflage 1960. Hält dann nicht ein Verlag das Copyright?

Nein, das Urheberrecht ist (zumindest in Deutschland) an die Person des Urhebers gebunden. Ein Verlag kann nur eine Lizenz zur Verwertung des Werkes bekommen. Ist das Urheberrecht abgelaufen, kann das Werk jeder verwenden bzw. nachdrucken. Als z.B. das Urheberrecht Karl Mays auslief, gab es auf einmal viele verschiedene Neuausgaben von verschiedenen Verlagen.

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Wenn das Urheberrecht erloschen ist, bedeutet das dann, dass das Werk gemeinfrei ist? Könnte man also ein abgelaufenes Werk in moderner Sprache und etwas umgebaut neu auflegen?

Ein Beispiel:
Guy de Maupassant schrieb einige gute Geschichten. Allerdings sind diese nach heutigen Maßstäben doch arg verstaubt, sowohl sprachlich als auch im Aufbau. Kann man diese Geschichten als Herausgeber, oder gar als Autor, jetzt neu interpretieren, wenn man auf das Original verweist? Weiß das jemand zufällig?

Gruß
ThAchi

Ich muss hier dringend darauf hinweisen (da sonst das Forum verantwortlich gemacht werden kann), dass wir keine Rechtsberatung durchführen oder hier erlauben können.

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@AndreasE Vielen Dank für die Antwort.
@Ulli Natürlich hast du Recht. Ich sehe es eher als eine Art Austausch von Erfahrungswerten :wink:

Eine total spannende Idee und ein toller Erfolg!