Andere Bücher im Roman benennen und auch zitieren

Ich überlege, inwieweit es möglich ist, die Titel bestimmter Bücher, die ich als Grundlage für die Recherche meines Fantasyromans brauche, im Roman selbst benennen und auch Inhalte daraus paraphrasiert wiedergeben kann. Dabei sind für mich die Paraphrasen nicht das Problem, sondern vielmehr die Nennung der Titel.
Konkret gesprochen: Meine Protagonisten informieren sich in diversen Büchern, die es in Wirklichkeit gibt, über Zusammenhänge, mit denen sie sich in der Geschichte auseinandersetzen müssen. Dazu nenne ich auch die Titel der Bücher, auch damit der Leser meines Buches später selbst in den genannten Literaturen nachlesen kann.
Weiß jemand hier im Forum darüber Bescheid und hat schon einmal Titel in einem Roman zitiert? Dabei geht es mir nicht um wissenschaftliche Zitationen, sondern wie beschrieben um die bloße Nennung der Titel.

Titel in einem Roman habe ich noch nie zitiert - auch noch keinen Roman geschrieben -, würde hier aber eine “normale” Literaturangabe mit den Originalzitaten <—> gegenüber den sinngemäß der Protagonisten “zitierten” und von Dir paraphrasiert wiedergegebenen Zitate anlegen. Besonders eben vordringlich genau dann, wenn sich einer Deiner Protagonisten mit einer längere Textpassage aus einer “fremden” Literatur auseinander setzt.

Guillaume Musso tut dies sehr häufig und zitiert in all seinen Geschichten Teilsätze oder einen ganzen Satz aus einem Buch. Zum Beispiel in einem neueren Buch von ihm: ‘Das Mädchen aus Brooklyn’.
Da erinnert sich beispielsweise sein Protagonist im Laufe der Handlung an eine Aussage: “… erinnerte ihn an ‘…’ in ‘XXX’ von YYY”, und führt dann am Ende des Buches ein ausführliches Quellenverzeichnis mit der Seitenangabe. Im Text selbst gibt es keinerlei Markierungen an der Zitatstelle.
Ich denke, das geht genauso, auch wenn du nicht genau zitierst, sondern paraphrasierst.

Ein wissenschaftliches Werk fordert natürlich einen ausführlichen Quellennachweis, für Zitate und auch für Paraphrasen. Allerdings habe ich bisher noch keinen Roman erlebt, in dem am Ende die Buchtitel derjenigen Bücher aufgeführt wurden, die im Roman selbst genannt waren. Das wäre mir neu.

@Theophilos,
Musso schreibt Romane und tut dies seit vielen Jahren. Er scheint verliebt zu sein in das Zitieren.
Du findest das Quellenverzeichnis in all seinen Büchern.

Man kann innerhalb eines Romans durchaus andere Literatur lesen lassen. Wie man auch Gemälde bekannter Maler einfließen lassen kann. Oder die besondere Lichtkunst am Eifelturm. Letztlich sind dies alles urheberrechtlich geschützte Werke, die man als Fotograf zum Beispiel nicht einfach ablichten und vermarkten darf (geregelt im deutschen Urheberrecht).
Da ein Roman in der Regel eine fiktive Handlung in einer real vorhandenen Umgebung beschreibt, gehören diese Dinge zur der Welt, in der sich die Figuren eines Romans bewegen. Und wenn nun mal eine Figur einen Roman von Autor Andreas Eschbach liest und sich mit einer bestimmten Passage befasst und auch im Roman damit auseinandersetzt, ist dies ebenso erlaubt wie ich das Innere des Louvre beschreiben darf auch wenn es mir untersagt ist, dort zu fotografieren.
Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass es deswegen mal juristische Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen gegeben hat.
Ich darf als Autor bloß nicht die aus dem fremden Roman zitierten Textpassagen als meine eigenen ausgeben. Dann wird’s tatsächlich kriminell im Sinn des Urheberrechts.

Das ist ja in wissenschaftlichen Arbeiten das Problem mit den Plagiaten.
Aber ich denke, solange ich in Romanen lediglich meine Protagonisten aus Büchern vorlesen lasse und in dem Zusammenhang auch die Titel benenne, dürfte das kein Problem sein.
Trotzdem werde ich mal in eines der Bücher von Musso schauen, wie dort auf die behandelte Literatur verwiesen wird.

In wissenschaftlichen Arbeiten ist die Art des Zitieren, vor allem aber der Quellennennung eindeutig geregelt. Das ist auch gut so. Aber auch bei literarischen Arbeiten sollte man nie vergessen, in geeigneter Form den zitierten Autor und das jeweilige Werk zu nennen. Sonst kommt schnell ein “Gschmäckle” auf, wie die Schwaben sagen.

Also ein “Geschmäckle” kann nur dann aufkommen, wenn ich geistiges Eigentum eines anderen Autors wiedergebe und es so aussehen lasse, als wären es meine eigenen Gedanken, die ich zu Papier gebracht habe. Das nennt man ein Plagiat.
Solange ich jedoch den Titel benenne und die Inhalte entweder im laufenden Text als Zitat wiedergebe oder sie einem Protagonisten in den Mund lege, scheint es mir nicht notwendig zu sein, dass ich am Ende des Buches noch einen Quellennachweis hinzufüge.
In der wissenschaftlichen Literatur braucht es allerdings stets entweder eine Fußnote oder gemäß der Harvard-Methode im laufenden Text eine Einklammerung, die, je nach Zitationsart, beispielsweise Jahreszahl, Autor und Seitenzahl beinhaltet. Natürlich auch am Ende der Arbeit ein sauberes Literaturverzeichnis.
Die Quellennachweise bei Musso, jedenfalls jene, die ich gefunden habe, sind in meinen Augen nichts Halbes und nichts Ganzes. Ich würde sie eher weglassen.

Theophilus, genauso wie du es definierst habe ich das “Gschmäckle” auch beschrieben. Musso kenne ich nicht. In Literatur würde ich andere Literatur immer in einer Art zitieren, dass sich einer der Protagonisten in einer der Geschichte passenden Form damit beschäftigt. Eine Liste der zitierten Literatur zum Beispiel ähnlich einer Erklärung der in den Romanen von Andrea Camilleri vorkommenden sizilianischen Gerichte käme mir auch nicht in den Sinn.

Ich denke, man kann mit dem gleichen Recht in einem Roman auf ein anderes Werk verweisen, so wie ein Rezensionist Dein Werk zitiert, wenn er es bespricht. Sein Tun kann ja auch für Dich geschäftsschädigend sein, und gefragt hat er auch nicht, ob er eine Rezension verfassen und veröffentlichen darf.

Das funktioniert so leider nicht. Ein Rezensent, ich nehme jetzt mal der Bekanntheit wegen Denis Scheck, befasst sich aus ganz anderer Intention mit einem Buch als ein Romanautor. Scheck als Rezensent ist Journalist. Und für Journalisten gelten einige andere, freizügigere Regeln, grade wenn er sich von Berufs wegen kritisch mit einem Buch auseinandersetzt.
Davon abgesehen, zitieren auch Kritiker meist auch nicht mehr aus einem Buch als nach §50 Deutsches UrheberGesetz ](‘https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__50.html’)als zulässig angesehen wird.

Ich lese gerade einen Roman, in dem auch Buchtitel vorkommen, die dort kursiv gesetzt sind, um dann auf das Buch Bezug zu nehmen. Dort gibt es keinen Anhang, in dem eine Liste von genannten Büchern aufgeführt werden könnte. Es scheint, dass es auch auf diese Weise geht.

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Guten Morgen,

ich hab da auch noch irgendwann mal was vom Begriff des kulturellen Allgemeinguts gehört, was bedeutet, dass ein kulturelles Werk in der „Popkultur“ Eingang findet und quasi frei zitiert werden kann als Teil der Umgangssprache. Bei Zitaten aus Büchern - glaube ich- kommt es dann auch noch auf die Relevanz des Textes im Buch an, aus dem es entnommen wurde.

Vor allem in der lateinamerikanischen Fantastik habe ich oft das Einbinden von Literatur aus dem literarischen Kanon in ein anderes Werk erlebt. Jorge Luis Borges betrieb das mit viel Geschick und Liebe - man darf darüber hinaus nicht vergessen, dass eine Erwähnung in einem anderen Werk ja durchaus auch gewinnbringend sein kann :slight_smile:

Liebe Grüße,
Peter

Hallo Theophilos,
grundsätzlich darfst du nach §51 Urheberrechtsgesetz sogenannte „Kleinzitate“ verwenden, wenn „Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden“. Dazu muss es als Zitat kenntlich gemacht werden (Anführungszeichen, Quellenangabe). Falls es sich um umfangreichere Auszüge handelt, würde ich aber auf jeden Fall beim Verlag des zitierten Werks um eine Zitiergenehmigung fragen. Im wissenschaftlichen Bereich habe ich die bisher jedesmal kostenlos bekommen, ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Romanwerken anders ist. Man benennt die Zitiergenehmigung dann üblicherweise noch in der Danksagung. Die meisten Autoren werden übrigens recht gerne zitiert :smirk:, sofern das nicht in einem unangenehmen Zusammenhang passiert.

Hallo Seshat,
zunächst herzlichen Dank für Deine Erläuterungen. Die Formen des wissenschaftlichen Arbeitens sind mir hinreichend bekannt, da ich in dem Bereich arbeite.
Allerdings möchte ich richtigstellen, dass man, auch wenn man längere Passagen zitiert, keinen Verlag um die Erlaubnis der Zitation bitten muss, ich muss die zitierten Stellen nur hinreichend kennzeichnen, damit die Stellen nachprüfbar sind und ich keines Plagiates beschuldigt werden kann. Das wäre ja dann gegeben, wenn ich durch fehlende Zitationen fremdes geistiges Eigentum als das eigene ausgeben wollte.
Hätte ich seinerzeit jeden Verlag für die Zitationen um Erlaubnis fragen wollen, hätte ich viel zu tun gehabt und die Erstellung meiner wiss. Arbeiten hätte einige Zeit länger gedauert.

Worum es mir geht, um es noch einmal zu konkretisieren: Ich möchte einfach den ein oder anderen Titel in meinem Roman nennen und meine Protagonisten daraus Inhalte paraphrasiert vortragen lassen, sprich einen Teil des Inhaltes zur Kenntnis bringen, um einfach darüber zu informieren.
Und da denke ich, dass es ausreicht, einen Titel zu benennen und den Inhalt wie gerade beschrieben zur Sprache zu bringen. Dabei geht es um reine Sachinhalte. Das hatte ich weiter oben schon einmal dargelegt.
Die Bücher, auf die ich Bezug nehme, später dann in einem Nachwort zu benennen, ist durchaus eine Möglichkeit, die ich mir vorstellen kann. Diese Bücher aber, wie in einem anderen Beitrag schon einmal erwähnt wurde, in einer Liste, sprich in einer Literaturliste aufzuführen, halte ich für des Guten zuviel.

Alles in allem scheint es, wie ich dem gesamten Thread entnehmen kann und es mir dadurch klarer geworden ist, durchaus möglich zu sein, in einem von mir geschriebenen Roman Inhalte anderer Werke unter Kenntlichmachung des Inhaltes wiederzugeben.