Frage: Personenschutz

Ein Polizist soll ein potentielles Opfer schützen und wird allein zum Personenschutz eingeteilt.

Während seines Dienstes sieht er aus dem Fenster, wie ein Mann auf einen anderen einprügelt. Wie verhält sich jetzt der Polizist?

Hintergrund: So oder ähnlich verlaufen tausende Krimis, wobei der Polizist sich regelmäßig nicht um seine Schutzperson kümmert, sondern im dämlichsten Fall um eine dauerhupende Autohupe. Dass seine Schutzperson dann Probleme bekommt, brauche ich wohl nicht gesondert zu erwähnen.

Eine Google-Recherche brachte mich hier nicht weiter. Kennt jemand das reguläre Vorgehen?

Aw: Frage: Personenschutz

Hallo,

dass ein Polizist alleine einen Auftrag zum Personenschutz bekommt, ist ziemlich unwahrscheinlich. In Deutschland arbeitet man grundsätzlich im Team. Das ist zwar nirgendwo festgelegt (glaube ich), aber man kann sagen, das zwei Mann die kleinste taktische Einheit bilden. Immer wenn zu erwarten ist, dass es ärger gibt, dann ist man mindestens zu zweit. Wenn die Gefährdungslage sehr groß ist, dann würde man vielleicht das Personenschutzkommando ins Rennen schicken (die haben in den Bundesländern unterschiedliche Namen) oder vielleicht eine operative Einheit. Das sind zwischen vier und zehn Mann.

Aber es ist natürlich nicht unmöglich, das ein Polizist das alleine macht. Das muss aber aus der Not geboren sein.

Jetzt zu deiner zweiten Frage. Die kann man nicht beantworten. Das ist von zwei Dingen abhängig:

  1. Wie groß ist Gefährdungslage für die Schutzperson?

Abstrakte Gefährdung: z. B. Politiker

Konkrete Gefährdung: z. B. ernste Morddrohung, Zeuge in einem brisanten Gerichtsverfahren

  1. Was geschieht auf der Straße genau?

Leichte Schlägerei oder Angriff mit Messer usw.

Um da einen Tipp abzugeben, muss man die genauen Umstände kennen. Grundsätzlich kann man sagen: Bei einer konkreten Gefährdungslage darf die Schutzperson nicht ohne Weiteres aufgegeben werden. Der Beamte würde einfach den Notruf anrufen (oder auch über Funk) und die Schlägerei melden. Ist aber da draußen einer ernsthaft in Gefahr, dann muss er einschreiten. Aber wie gesagt, das kommt auf die genauen Umstände an.

Aber du solltest Folgendes bedenken. Ist die Gefährdungslage konkret, dann ist es sehr, sehr unwahrscheinlich das dort ein Kolleg alleine abgestellt wird. Außerdem würde man die Schutzperson an einen sicheren Ort bringen.

Mfg

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Aw: Frage: Personenschutz

Danke, JensB. Du hast mir sehr geholfen.

Ich denke an diverse Krimis, wo es konkrete Gefährdungslagen (Mord, Entführung) gab und ein einzelner Polizist sich von Kleinkram ablenken ließ. Meine Bildungslücke ist jetzt beseitigt :slight_smile: